Schmitt & Wollscheid oHG

Beauftragte des Versorgungswerks der Presse

 
 
 

Existenzgründungszuschuss

 

Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer hauptberuflichen, selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, haben Anspruch auf den sogenannten Gründungszuschuss, der durch die Agentur für Arbeit ausgezahlt wird.
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet, zunächst auf Dauer von 9 Monaten in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 € zur sozialen Absicherung. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit dargelegt werden können.


Wir und erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk unterstützen Sie gerne bei Ihrer Existenzgründung. Diese Steuerberater können gleichzeitig als fachkundige Stellen die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung begutachten und die Antragsformalitäten mit Ihnen abwickeln.

 

 
 
 
 
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