Schmitt & Wollscheid oHG
Beauftragte des Versorgungswerks der Presse
Rürup- oder Basisrente
Die umgangssprachlich nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnete "Rüruprente" gibt es seit 2005. Sie entspricht in ihrer steuerlichen Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung, wird allerdings nicht über das Umlageverfahren, sondern über das Kapitaldeckungsverfahren finanziert. |
Interessant ist diese staatlich geförderte Altersvorsorge
- für alle, die Ihre Altersvorsorge durch eine lebenslange Rentenzahlung ausbauen wollen,
- für alle, die darüber hinaus ihren Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz steuerlich gefördert verbessern wollen,
- für alle, die aufgrund ihrer Einkünfte einen hohen Steuersatz haben,
- für alle, die bei schwankenden Einnahmen unregelmäßige Zuzahlungen leisten wollen,
- für alle Selbstständigen, die keine betriebliche Altersvorsorge erhalten
So fördert Sie der Staat:
Die Beiträge sind in 2010 zu 70 % steuerlich absetzbar. Bis 2025 erhöht sich dieser Anteil um je 2 % auf 100 %. Maximal können bei Ledigen 20.000 € (40.000 € bei Verheirateten) aufgewendet werden. Versteuert werden die Leistungen im Alter wie die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Volle Steuerpflicht der Renten tritt also erst für diejenigen ein, deren Rente im Jahr 2040 zu laufen beginnt.
Sie gehen bald in Rente? – unser Tipp:
Da im Jahr 2010 zwar 70 % des Beitrags steuerlich geltend gemacht werden können, der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlung aber bei nur 60 % liegt, ist diese Form der Altersvorsorge gerade für gut verdienende rentennahe Jahrgänge interessant.
Wenn Sie die Kapitalanlage Ihrer Altersvorsorge aktiv mitgestalten oder das Risiko-/ Renditeprofil Ihres Vertrags selbst bestimmen wollen, wählen Sie eine fondsgebundene Variante.
Übrigens: Unsere Rürup- oder Basisrenten wurden bereits mehrfach ausgezeichnet.
Ein Fall-Beispiel:
Freiberufler Joachim B., 28 Jahre alt
ledig, keine Kinder
30.000 € zu verst. Einkommen in 2010
Als Selbstständiger wird Joachim B. über die RürupRente beim Aufbau seiner Altersvorsorge staatlich gefördert. Joachim B. wendet seit 1. Januar 2010 jährlich 1.200 € auf. Diese kann er in 2010 zu 70 % steuerlich geltend machen. Dadurch ergibt sich für ihn eine Steuerersparnis von 283,96 €.
In den Folgejahren steigt die jährliche Steuerersparnis kontinuierlich an, da der von der Steuer absetzbare Anteil des Versicherungsbeitrags jährlich um 2 % ansteigt. Ab 2025 können 100 % des Aufwandes für die Rüruprente abgesetzt werden.
Über die gesamte Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2047 (Joachim B. ist dann 65) ergibt sich für ihn folgende Förderung:

Das bedeutet:
Der Staat fördert Joachim B.
in 2010 zu 32 %!
Joachim B. erhält ab dem 1.12.2047 folgende Leistung:
Lebenslange monatliche Rente von 654,58 €.*
Diese Rente ist grundsätzlich nachgelagert zu versteuern. Die Höhe der Steuern hängt von der Höhe weiterer steuerpflichtiger Einkünfte ab.
* Die in den genannten Werten enthaltene Beteiligung an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven können nicht garantiert werden. Berechnungsstichtag 9. April 2010. Tarif Basisrente Klassik beim Versorgungswerk der Presse.
